Urlaub mit Hund

Es gibt keinen Grund Familienmitglieder aus dem Urlaub auszuschließen. Dies gilt auch für den Hund. In den meisten Ferienhäuser sind Hunde erlaubt, so es gibt kein Grund den Hund mehreren Wochen bei einen Kennel zu hinterlassen während den Rest der Familie im Urlaub sind. Nehmen Sie stattdessen den Hund mit, welches garantiert eine größere Freude sein wird sowohl für die Familie wie für den Hund selbst.

Überall in Dänemark gibt es Wälder wo der Hund ohne Leine laufen kann so lange der Besitzer den Hund unter Kontrolle hat. Und im Winterhalbjahr (1. Oktober - 31. März) ist es auch erlaubt den Hunden, an den meisten Stränden, ohne Leine laufen zu lassen.

Das Hundegesetz in Dänemark

Hunde sind bekanntermaßen der beste Freund des Menschen – und dies gilt sowohl in Deutschland als auch in Dänemark. Welche Familie würde in Dänemark ein Sommerhaus mieten und dann seinen Hund zu Hause lassen? Gerade Dänemark bietet viel Raum für Ihren Hund. In den Sommerhausgebieten entlang der dänischen Küste oder in den großen Feld- und Waldgebieten gibt es reichlich Natur, wo sich Ihr Pudel, Rottweiler oder Dackel so richtig wohl fühlen wird. 



Dabei gibt es einige Dinge, die Sie bei der Planlegung der Ferien mit dem Hund in Dänemark beachten sollten. Wichtig ist dabei, klarzustellen, wo es sich um richtige Fakten dreht und wo um Gerüchte, die Schreckszenarien verbreiten und nicht der Wahrheit entsprechen.

Ganz generell gesehen ist Dänemark ein tierliebes Land. Ein Großteil der dänischen Bevölkerung ist mit großer Freude Hundehalter und nutzt die großartigen Verhältnisse mit kilometerlangen Küstengebieten, dichten Waldgebieten und offener Landschaft tagtäglich, um dem Hund und dem Herrchen genügend Bewegung zu gebieten. 

Bei einem Besuch in Dänemark ist es deshalb naheliegend, diese natürlichen Verhältnisse auch als Urlauber zu benutzen. Dem Urlaub mit Hund steht prinzipiell nichts im Wege, wenn man denn die örtlichen Gesetzte und Regeln einhält und respektiert. 

Wenn man aus dem Ausland nach Dänemark einreist, um ein paar Tage Urlaub zu machen, dann muss man sich darüber bewusst sein, dass ein wenig Vorbereitung und Grundwissen von Nöten ist. Hierbei ist zu beachten, dass es sich nicht um sehr komplizierte juristische Gesetze dreht, aber um Informationen, die zur gesundheitlichen Sicherheit der einheimischen und auch der besuchenden Hunde und Menschen beitragen. 

Die gegebenen Einreisebestimmungen für Hunde sind unbedingt einzuhalten. Bei Ihrem Tierarzt gibt es die Möglichkeit, Ihrem Hund eine deutliche Tätowierung oder einen Mikrochip zu verabreichen. Dies ist zwingend notwendig, um die dänischen Auflagen der Hundeeinführung zu respektieren. Darüber hinaus ist es notwendig und sinnvoll, dass Ihr Hund spätestens 21 Tage vor Überschreitung der deutsch-dänischen Grenze gegen Tollwut geimpft wird. Die Impfung muss dabei im EU-Haustierausweis eingetragen werden, wo auch die Kennzeichnung und Rasse des Tieres seitens des Tierarztes vermerkt wird. 
Der extra Aufwand macht besonders viel Sinn, wenn man bedenkt, dass der Hund andere Hunde mit Tollwut weder anstecken noch angesteckt werden kann. Die Plakette oder Tätowierung trägt dazu bei, den Hund identifizieren zu können. 

Die Folge der Überschreitung dieser Gesetze kann das Einschläfern Ihres Hundes sein. Wenn man jedoch gut vorbereitet ist, wird dem perfekten Urlaub in einem unserer Ferienhäuser nichts im Wege stehen!

Darüber hinaus sollte man sich als Dänemark-Urlauber und Hundebesitzer darüber im Klaren sein, dass bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen seit Juli 2010 verboten sein. So beliebt Hunde auch sind in Dänemark, so gerne beschützt man seine Bürger gegen Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden. Ist man in Besitz von einer der folgenden Rassen, sollte man sein Tier nicht mit nach Dänemark einführen. 

Die 13 verbotenen Hunderassen in Dänemark sind:

• Pitbull Terrier
• Tosa Inu
• Amerikanischer Staffordshire Terrier
• Fila Brasileiro
• Dogo Argentino
• Amerikanische Bulldogge
• Boerboel, Kangal
• Zentralasiatischer Owtscharka
• Kaukasischer Owtscharka
• Südrussischer Owtscharkaa
• Tornjak
• Sarplaninac

Das Verbot aus dem Jahre 2010 war der Auslöser für ausgiebige Diskussionen im Bereich Tierschutz. Hierzu ist jedoch zu beachten, dass das Gesetz gerade deshalb genau definiert, welche Hunderassen erlaubt sind und was ansonsten vorbereitet werden muss für die Einreise nach Dänemark. Wenn diese Regeln für die Einführung von Tieren inklusive des Rassenverbots also eingehalten werden, dann tun Sie das, was tausende von Deutsche Hundebesitzer nicht bereut haben: Tasche und Hundekorb einpacken und los nach Dänemark.

Schöne Ferien!

 






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